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Satz
BGB 558b. 3 Ist der Klage ein Erhöhungsverlangen vorausgegangen , das den Anforderungen des § 558a nicht entspricht , so kann es der Vermieter im Rechtsstreit nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlangens beheben . Dem Mieter steht auch in diesem Fall die Zustimmungsfrist nach Absatz 2 Satz 1 zu .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 558b. 3
Ist
der
Klage
ein
Erhöhungsverlangen
vorausgegangen
,
das
den
Anforderungen
des
§ 558a
nicht
entspricht
,
so
kann
es
der
Vermieter
im
Rechtsstreit
nachholen
oder
die
Mängel
des
Erhöhungsverlangens
beheben
.
Dem
Mieter
steht
auch
in
diesem
Fall
die
Zustimmungsfrist
nach
Absatz
2
Satz
1
zu
.
Englisch
BGB 558b. 3 If the action is preceded by a demand for increase that does not comply with the requirements of section 558a , then the lessor may correct this in the legal dispute or remedy the defects in the demand for increase . In this case too , the lessee is entitled to the approval period under subsection ( 2 ) sentence 1.