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Satz
BGB 558b. 2 Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt , kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen . Die Klage muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 558b. 2
Soweit
der
Mieter
der
Mieterhöhung
nicht
bis
zum
Ablauf
des
zweiten
Kalendermonats
nach
dem
Zugang
des
Verlangens
zustimmt
,
kann
der
Vermieter
auf
Erteilung
der
Zustimmung
klagen
.
Die
Klage
muss
innerhalb
von
drei
weiteren
Monaten
erhoben
werden
.
Englisch
BGB 558b. 2 To the extent that the lessee does not approve of the rent increase by the end of the second calendar month after receipt of the demand , the lessor may sue for grant of approval . An action must be brought within three additional months .