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Satz
BGB 558a. 2 Zur Begründung kann insbesondere Bezug genommen werden auf 1. einen Mietspiegel ( §§ 558c , 558d ) , 2. eine Auskunft aus einer Mietdatenbank ( § 558e ) , 3. ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen , 4. entsprechende Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen ; hierbei genügt die Benennung von drei Wohnungen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 558a. 2
Zur
Begründung
kann
insbesondere
Bezug
genommen
werden
auf
1.
einen
Mietspiegel
( §§ 558c , 558d ) , 2.
eine
Auskunft
aus
einer
Mietdatenbank
( § 558e ) , 3.
ein
mit
Gründen
versehenes
Gutachten
eines
öffentlich
bestellten
und
vereidigten
Sachverständigen
, 4.
entsprechende
Entgelte
für
einzelne
vergleichbare
Wohnungen
;
hierbei
genügt
die
Benennung
von
drei
Wohnungen
.
Englisch
BGB 558a. 2 In justification , reference may in particular be made to a list of representative rents ( sections 558c and 558d ) , information from a rent database ( section 558e ) , an opinion , provided with supporting grounds , by an officially appointed and sworn expert , examples of equivalent payment for individual comparable dwellings ; in this case , it is sufficient to name three dwellings .