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Satz
BGB 558. 3 Bei Erhöhungen nach Absatz 1 darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren , von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen , nicht um mehr als 20 vom Hundert erhöhen ( Kappungsgrenze ) .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 558. 3
Bei
Erhöhungen
nach
Absatz
1
darf
sich
die
Miete
innerhalb
von
drei
Jahren
,
von
Erhöhungen
nach
den
§§ 559
bis
560
abgesehen
,
nicht
um
mehr
als
20
vom
Hundert
erhöhen
(
Kappungsgrenze
) .
Englisch
BGB 558. 3 In the case of increases under subsection ( 1 ) , the rent may not be raised within three years , except for increases under sections 559 to 560 , by more than twenty per cent ( capping limit ) .