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Satz
BGB 558. 2 Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten , die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art , Größe , Ausstattung , Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder , von Erhöhungen nach § 560 abgesehen , geändert worden sind . Ausgenommen ist Wohnraum , bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 558. 2
Die
ortsübliche
Vergleichsmiete
wird
gebildet
aus
den
üblichen
Entgelten
,
die
in
der
Gemeinde
oder
einer
vergleichbaren
Gemeinde
für
Wohnraum
vergleichbarer
Art
,
Größe
,
Ausstattung
,
Beschaffenheit
und
Lage
in
den
letzten
vier
Jahren
vereinbart
oder
,
von
Erhöhungen
nach
§ 560
abgesehen
,
geändert
worden
sind
.
Ausgenommen
ist
Wohnraum
,
bei
dem
die
Miethöhe
durch
Gesetz
oder
im
Zusammenhang
mit
einer
Förderzusage
festgelegt
worden
ist
.
Englisch
BGB 558. 2 The reference rent customary in the locality is formed from the usual payments that have been agreed or , with the exception of increases under section 560 , that have been changed in the last four years in the municipality or in a comparable municipality for residential space that is comparable in type , size , furnishings , quality and location . Exempted from this is residential space where the amount of rent has been stipulated by law or in connection with a promise of sponsorship .