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Satz
BGB 558. 1 Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen , wenn die Miete in dem Zeitpunkt , zu dem die Erhöhung eintreten soll , seit 15 Monaten unverändert ist . Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden . Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 werden nicht berücksichtigt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 558. 1
Der
Vermieter
kann
die
Zustimmung
zu
einer
Erhöhung
der
Miete
bis
zur
ortsüblichen
Vergleichsmiete
verlangen
,
wenn
die
Miete
in
dem
Zeitpunkt
,
zu
dem
die
Erhöhung
eintreten
soll
,
seit
15
Monaten
unverändert
ist
.
Das
Mieterhöhungsverlangen
kann
frühestens
ein
Jahr
nach
der
letzten
Mieterhöhung
geltend
gemacht
werden
.
Erhöhungen
nach
den
§§ 559
bis
560
werden
nicht
berücksichtigt
.
Englisch
BGB 558. 1 The lessor may demand approval of an increase in rent up to the reference rent customary in the locality if , at the time when the increase is to occur , the rent has remained unchanged for fifteen months . The demand for a rent increase may be made at the earliest one year after the most recent rent increase . Increases under sections 559 to 560 are not taken into account .