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Satz
BGB 557b. 3 Eine Änderung der Miete nach Absatz 1 muss durch Erklärung in Textform geltend gemacht werden . Dabei sind die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag anzugeben . Die geänderte Miete ist mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang der Erklärung zu entrichten .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 557b. 3
Eine
Änderung
der
Miete
nach
Absatz
1
muss
durch
Erklärung
in
Textform
geltend
gemacht
werden
.
Dabei
sind
die
eingetretene
Änderung
des
Preisindexes
sowie
die
jeweilige
Miete
oder
die
Erhöhung
in
einem
Geldbetrag
anzugeben
.
Die
geänderte
Miete
ist
mit
Beginn
des
übernächsten
Monats
nach
dem
Zugang
der
Erklärung
zu
entrichten
.
Englisch
BGB 557b. 3 A change in rent under subsection ( 1 ) must be made by declaration in text form . In this declaration , the change in the price index that has occurred as well as the rent in the individual case or the increase must be indicated as a monetary amount . The revised rent must be paid at the commencement of the second month beginning after receipt of the declaration .