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Satz
BGB 557b. 1 Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren , dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird ( Indexmiete ) .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 557b. 1
Die
Vertragsparteien
können
schriftlich
vereinbaren
,
dass
die
Miete
durch
den
vom
Statistischen
Bundesamt
ermittelten
Preisindex
für
die
Lebenshaltung
aller
privaten
Haushalte
in
Deutschland
bestimmt
wird
(
Indexmiete
) .
Englisch
BGB 557b. 1 The parties to the contract may agree in writing that the rent is to be determined by means of the price index for the cost of living of all private households in Germany computed by the Federal Statistics Office [ Statistisches Bundesamt ] ( indexed rent ) .