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Satz
BGB 557a. 2 Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben . Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 557a. 2
Die
Miete
muss
jeweils
mindestens
ein
Jahr
unverändert
bleiben
.
Während
der
Laufzeit
einer
Staffelmiete
ist
eine
Erhöhung
nach
den
§§ 558
bis
559b
ausgeschlossen
.
Englisch
BGB 557a. 2 The rent must remain unchanged on each occasion for at least one year . During the period of stepped rent , an increase under sections 558 to 559b is excluded .