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Satz
BGB 557. 3 Im Übrigen kann der Vermieter Mieterhöhungen nur nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 verlangen , soweit nicht eine Erhöhung durch Vereinbarung ausgeschlossen ist oder sich der Ausschluss aus den Umständen ergibt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 557. 3
Im
Übrigen
kann
der
Vermieter
Mieterhöhungen
nur
nach
Maßgabe
der
§§ 558
bis
560
verlangen
,
soweit
nicht
eine
Erhöhung
durch
Vereinbarung
ausgeschlossen
ist
oder
sich
der
Ausschluss
aus
den
Umständen
ergibt
.
Englisch
BGB 557. 3 Apart from this , the lessor may only demand rent increases under the provisions of sections 558 to 560 to the extent that an increase is not excluded by agreement or the exclusion emerges from the circumstances .