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Satz
BGB 556a. 1 Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart , sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen . Betriebskosten , die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen , sind nach einem Maßstab umzulegen , der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 556a. 1
Haben
die
Vertragsparteien
nichts
anderes
vereinbart
,
sind
die
Betriebskosten
vorbehaltlich
anderweitiger
Vorschriften
nach
dem
Anteil
der
Wohnfläche
umzulegen
.
Betriebskosten
,
die
von
einem
erfassten
Verbrauch
oder
einer
erfassten
Verursachung
durch
die
Mieter
abhängen
,
sind
nach
einem
Maßstab
umzulegen
,
der
dem
unterschiedlichen
Verbrauch
oder
der
unterschiedlichen
Verursachung
Rechnung
trägt
.
Englisch
BGB 556a. 1 If the parties to the contract have not agreed otherwise and subject to other provisions , operating costs are to be apportioned in proportion to the floor space . Operating costs depending on recorded consumption or causation by the lessees are to be apportioned according to criteria that take into account the differing consumption or causation .