kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 552. 1 Der Vermieter kann die Ausübung des Wegnahmerechts ( § 539 Abs . 2 ) durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden , wenn nicht der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 552. 1
Der
Vermieter
kann
die
Ausübung
des
Wegnahmerechts
( § 539
Abs
. 2 )
durch
Zahlung
einer
angemessenen
Entschädigung
abwenden
,
wenn
nicht
der
Mieter
ein
berechtigtes
Interesse
an
der
Wegnahme
hat
.
Englisch
BGB 552. 1 The lessor may ward off exercise of the right of removal ( section 539 ( 2 ) ) by payment of appropriate compensation unless the lessee has a justified interest in removal .