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Satz
BGB 548. 2 Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 548. 2
Ansprüche
des
Mieters
auf
Ersatz
von
Aufwendungen
oder
auf
Gestattung
der
Wegnahme
einer
Einrichtung
verjähren
in
sechs
Monaten
nach
der
Beendigung
des
Mietverhältnisses
.
Englisch
BGB 548. 2 The claims of the lessee to reimbursement of expenses or to permission to remove an installation are subject to a six-month limitation period after the termination of the lease .