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Satz
BGB 548. 1 Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten . Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt , in dem er die Mietsache zurückerhält . Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 548. 1
Die
Ersatzansprüche
des
Vermieters
wegen
Veränderungen
oder
Verschlechterungen
der
Mietsache
verjähren
in
sechs
Monaten
.
Die
Verjährung
beginnt
mit
dem
Zeitpunkt
,
in
dem
er
die
Mietsache
zurückerhält
.
Mit
der
Verjährung
des
Anspruchs
des
Vermieters
auf
Rückgabe
der
Mietsache
verjähren
auch
seine
Ersatzansprüche
.
Englisch
BGB 548. 1 The compensation claims of the lessor for modifications to or deterioration of the leased property are subject to a six-month limitation period . The limitation period commences at the time when the leased property is returned to him . When the claim of the lessor to return of the leased property is statute-barred , the compensation claims of the lessor are likewise statute-barred .