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Satz
BGB 547. 1 Ist die Miete für die Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses im Voraus entrichtet worden , so hat der Vermieter sie zurückzuerstatten und ab Empfang zu verzinsen . Hat der Vermieter die Beendigung des Mietverhältnisses nicht zu vertreten , so hat er das Erlangte nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückzuerstatten .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 547. 1
Ist
die
Miete
für
die
Zeit
nach
Beendigung
des
Mietverhältnisses
im
Voraus
entrichtet
worden
,
so
hat
der
Vermieter
sie
zurückzuerstatten
und
ab
Empfang
zu
verzinsen
.
Hat
der
Vermieter
die
Beendigung
des
Mietverhältnisses
nicht
zu
vertreten
,
so
hat
er
das
Erlangte
nach
den
Vorschriften
über
die
Herausgabe
einer
ungerechtfertigten
Bereicherung
zurückzuerstatten
.
Englisch
BGB 547. 1 Where rent has been paid in advance for the period after termination of the lease , the lessor must reimburse it with interest accrued since receiving it . If the lessor is not responsible for termination of the lease , then he must reimburse his gains under the provisions on the return of unjust enrichment .