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Satz
BGB 546a. 1 Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück , so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen , die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 546a. 1
Gibt
der
Mieter
die
Mietsache
nach
Beendigung
des
Mietverhältnisses
nicht
zurück
,
so
kann
der
Vermieter
für
die
Dauer
der
Vorenthaltung
als
Entschädigung
die
vereinbarte
Miete
oder
die
Miete
verlangen
,
die
für
vergleichbare
Sachen
ortsüblich
ist
.
Englisch
BGB 546a. 1 If the lessee fails to return the leased property after termination of the lease , the lessor may for the duration of retention demand as compensation the agreed rent or the rent that is customarily paid for comparable items in the locality .