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Satz
BGB 546. 2 Hat der Mieter den Gebrauch der Mietsache einem Dritten überlassen , so kann der Vermieter die Sache nach Beendigung des Mietverhältnisses auch von dem Dritten zurückfordern .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 546. 2
Hat
der
Mieter
den
Gebrauch
der
Mietsache
einem
Dritten
überlassen
,
so
kann
der
Vermieter
die
Sache
nach
Beendigung
des
Mietverhältnisses
auch
von
dem
Dritten
zurückfordern
.
Englisch
BGB 546. 2 If the lessee has permitted a third party to use the leased property , the lessor may also demand return of the leased property from the third party after termination of the lease .