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Satz
BGB 542. 2 Ein Mietverhältnis , das auf bestimmte Zeit eingegangen ist , endet mit dem Ablauf dieser Zeit , sofern es nicht 1. in den gesetzlich zugelassenen Fällen außerordentlich gekündigt oder 2. verlängert wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 542. 2
Ein
Mietverhältnis
,
das
auf
bestimmte
Zeit
eingegangen
ist
,
endet
mit
dem
Ablauf
dieser
Zeit
,
sofern
es
nicht
1.
in
den
gesetzlich
zugelassenen
Fällen
außerordentlich
gekündigt
oder
2.
verlängert
wird
.
Englisch
BGB 542. 2 A lease entered into for a definite period of time ends at the end of that period unless it has been terminated for cause in legally permissible cases , or is extended .