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Satz
BGB 540. 2 Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten , so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten , auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 540. 2
Überlässt
der
Mieter
den
Gebrauch
einem
Dritten
,
so
hat
er
ein
dem
Dritten
bei
dem
Gebrauch
zur
Last
fallendes
Verschulden
zu
vertreten
,
auch
wenn
der
Vermieter
die
Erlaubnis
zur
Überlassung
erteilt
hat
.
Englisch
BGB 540. 2 If the lessee permits a third party to use the property , then he is responsible for the culpability in the use of the property attributable to that third party even if the lessor has given permission for this .