kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 540. 1 Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt , den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen , insbesondere sie weiter zu vermieten . Verweigert der Vermieter die Erlaubnis , so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen , sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 540. 1
Der
Mieter
ist
ohne
die
Erlaubnis
des
Vermieters
nicht
berechtigt
,
den
Gebrauch
der
Mietsache
einem
Dritten
zu
überlassen
,
insbesondere
sie
weiter
zu
vermieten
.
Verweigert
der
Vermieter
die
Erlaubnis
,
so
kann
der
Mieter
das
Mietverhältnis
außerordentlich
mit
der
gesetzlichen
Frist
kündigen
,
sofern
nicht
in
der
Person
des
Dritten
ein
wichtiger
Grund
vorliegt
.
Englisch
BGB 540. 1 Without the permission of the lessor , the lessee is not entitled to permit a third party to use the leased property , in particular not to sublet it . If the lessor refuses permission , then the lessee may terminate the lease for cause with the statutory notice period unless the person of the third party constitutes cause .