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Satz
BGB 539. 1 Der Mieter kann vom Vermieter Aufwendungen auf die Mietsache , die der Vermieter ihm nicht nach § 536a Abs . 2 zu ersetzen hat , nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag ersetzt verlangen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 539. 1
Der
Mieter
kann
vom
Vermieter
Aufwendungen
auf
die
Mietsache
,
die
der
Vermieter
ihm
nicht
nach
§ 536a
Abs
. 2
zu
ersetzen
hat
,
nach
den
Vorschriften
über
die
Geschäftsführung
ohne
Auftrag
ersetzt
verlangen
.
Englisch
BGB 539. 1 The lessee may , under the provisions on agency without specific authorisation , demand reimbursement from the lessor for outlays on the leased property that the lessor need not compensate him for under section 536a ( 2 ) . BGB 539. 2 The lessee is entitled to remove an installation that he has provided the leased property with .