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Satz
BGB 538 Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache , die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden , hat der Mieter nicht zu vertreten .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 538
Veränderungen
oder
Verschlechterungen
der
Mietsache
,
die
durch
den
vertragsgemäßen
Gebrauch
herbeigeführt
werden
,
hat
der
Mieter
nicht
zu
vertreten
.