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DeutschBGB 537. 2 Solange der Vermieter infolge der Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten außerstande ist , dem Mieter den Gebrauch zu gewähren , ist der Mieter zur Entrichtung der Miete nicht verpflichtet .
EnglischBGB 537. 2 As long as the lessor is unable to grant the lessee use because use has been permitted to a third party , the lessee is not obliged to pay the rent .