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Satz
BGB 537. 2 Solange der Vermieter infolge der Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten außerstande ist , dem Mieter den Gebrauch zu gewähren , ist der Mieter zur Entrichtung der Miete nicht verpflichtet .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 537. 2
Solange
der
Vermieter
infolge
der
Überlassung
des
Gebrauchs
an
einen
Dritten
außerstande
ist
,
dem
Mieter
den
Gebrauch
zu
gewähren
,
ist
der
Mieter
zur
Entrichtung
der
Miete
nicht
verpflichtet
.
Englisch
BGB 537. 2 As long as the lessor is unable to grant the lessee use because use has been permitted to a third party , the lessee is not obliged to pay the rent .