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Satz
BGB 537. 1 Der Mieter wird von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit , dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird . Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen , die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 537. 1
Der
Mieter
wird
von
der
Entrichtung
der
Miete
nicht
dadurch
befreit
,
dass
er
durch
einen
in
seiner
Person
liegenden
Grund
an
der
Ausübung
seines
Gebrauchsrechts
gehindert
wird
.
Der
Vermieter
muss
sich
jedoch
den
Wert
der
ersparten
Aufwendungen
sowie
derjenigen
Vorteile
anrechnen
lassen
,
die
er
aus
einer
anderweitigen
Verwertung
des
Gebrauchs
erlangt
.
Englisch
BGB 537. 1 The lessee is not released from his obligation to pay rent due to the fact that , for a reason relating to his person , he is unable to exercise his right of use . However , the lessor must allow to be credited against him the value of the expenses saved and of the advantages he enjoys from exploiting the use in another way .