kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 536c. 2 Unterlässt der Mieter die Anzeige , so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet . Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte , ist der Mieter nicht berechtigt , 1. die in § 536 bestimmten Rechte geltend zu machen , 2. nach § 536a Abs . 1 Schadensersatz zu verlangen oder 3. ohne Bestimmung einer angemessenen Frist zur Abhilfe nach § 543 Abs . 3 Satz 1 zu kündigen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 536c. 2
Unterlässt
der
Mieter
die
Anzeige
,
so
ist
er
dem
Vermieter
zum
Ersatz
des
daraus
entstehenden
Schadens
verpflichtet
.
Soweit
der
Vermieter
infolge
der
Unterlassung
der
Anzeige
nicht
Abhilfe
schaffen
konnte
,
ist
der
Mieter
nicht
berechtigt
, 1.
die
in
§ 536
bestimmten
Rechte
geltend
zu
machen
, 2.
nach
§ 536a
Abs
. 1
Schadensersatz
zu
verlangen
oder
3.
ohne
Bestimmung
einer
angemessenen
Frist
zur
Abhilfe
nach
§ 543
Abs
. 3
Satz
1
zu
kündigen
.
Englisch
BGB 536c. 2 If the lessee fails to report this , then he is liable to the lessor for damage incurred thereby . To the extent that the lessor was prevented from providing relief due to the failure of the lessee to report it , the lessee is not entitled to assert the rights specified in section 536 , to demand damages under section 536a ( 1 ) , or to give notice without specifying a reasonable period for relief under section 543 ( 3 ) sentence 1.