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Satz
BGB 536a. 2 Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen , wenn 1. der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder 2. die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 536a. 2
Der
Mieter
kann
den
Mangel
selbst
beseitigen
und
Ersatz
der
erforderlichen
Aufwendungen
verlangen
,
wenn
1.
der
Vermieter
mit
der
Beseitigung
des
Mangels
in
Verzug
ist
oder
2.
die
umgehende
Beseitigung
des
Mangels
zur
Erhaltung
oder
Wiederherstellung
des
Bestands
der
Mietsache
notwendig
ist
.
Englisch
BGB 536a. 2 The lessee may remedy the defect himself and demand reimbursement of the necessary expenses if the lessor is in default in remedying the defect , or immediate remedy of the defect is necessary to preserve or restore the state of the leased property .