kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 536. 1 Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel , der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt , oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel , so ist der Mieter für die Zeit , in der die Tauglichkeit aufgehoben ist , von der Entrichtung der Miete befreit . Für die Zeit , während der die Tauglichkeit gemindert ist , hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten . Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 536. 1
Hat
die
Mietsache
zur
Zeit
der
Überlassung
an
den
Mieter
einen
Mangel
,
der
ihre
Tauglichkeit
zum
vertragsgemäßen
Gebrauch
aufhebt
,
oder
entsteht
während
der
Mietzeit
ein
solcher
Mangel
,
so
ist
der
Mieter
für
die
Zeit
,
in
der
die
Tauglichkeit
aufgehoben
ist
,
von
der
Entrichtung
der
Miete
befreit
.
Für
die
Zeit
,
während
der
die
Tauglichkeit
gemindert
ist
,
hat
er
nur
eine
angemessen
herabgesetzte
Miete
zu
entrichten
.
Eine
unerhebliche
Minderung
der
Tauglichkeit
bleibt
außer
Betracht
.
Englisch
BGB 536. 1 If the leased property at the time of surrender to the lessee has a defect which removes its suitability for the contractually agreed use , or if such a defect arises during the lease period , then the lessee is exempted for the period when suitability is removed from paying the rent . For the period of time when suitability is reduced , he need only pay reasonably reduced rent . A trivial reduction of suitability is not taken into account .