kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 532 Der Widerruf ist ausgeschlossen , wenn der Schenker dem Beschenkten verziehen hat oder wenn seit dem Zeitpunkt , in welchem der Widerrufsberechtigte von dem Eintritt der Voraussetzungen seines Rechts Kenntnis erlangt hat , ein Jahr verstrichen ist . Nach dem Tode des Beschenkten ist der Widerruf nicht mehr zulässig .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 532
Der
Widerruf
ist
ausgeschlossen
,
wenn
der
Schenker
dem
Beschenkten
verziehen
hat
oder
wenn
seit
dem
Zeitpunkt
,
in
welchem
der
Widerrufsberechtigte
von
dem
Eintritt
der
Voraussetzungen
seines
Rechts
Kenntnis
erlangt
hat
,
ein
Jahr
verstrichen
ist
.
Nach
dem
Tode
des
Beschenkten
ist
der
Widerruf
nicht
mehr
zulässig
.