kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 532 Der Widerruf ist ausgeschlossen , wenn der Schenker dem Beschenkten verziehen hat oder wenn seit dem Zeitpunkt , in welchem der Widerrufsberechtigte von dem Eintritt der Voraussetzungen seines Rechts Kenntnis erlangt hat , ein Jahr verstrichen ist . Nach dem Tode des Beschenkten ist der Widerruf nicht mehr zulässig .