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Satz
BGB 530. 1 Eine Schenkung kann widerrufen werden , wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undankes schuldig macht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 530. 1
Eine
Schenkung
kann
widerrufen
werden
,
wenn
sich
der
Beschenkte
durch
eine
schwere
Verfehlung
gegen
den
Schenker
oder
einen
nahen
Angehörigen
des
Schenkers
groben
Undankes
schuldig
macht
.
Englisch
BGB 530. 1 A donation may be revoked if the donee is guilty of gross ingratitude by doing serious wrong to the donor or a close relative of the donor .