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Satz
BGB 529. 2 Das Gleiche gilt , soweit der Beschenkte bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist , das Geschenk herauszugeben , ohne dass sein standesmäßiger Unterhalt oder die Erfüllung der ihm kraft Gesetzes obliegenden Unterhaltspflichten gefährdet wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 529. 2
Das
Gleiche
gilt
,
soweit
der
Beschenkte
bei
Berücksichtigung
seiner
sonstigen
Verpflichtungen
außerstande
ist
,
das
Geschenk
herauszugeben
,
ohne
dass
sein
standesmäßiger
Unterhalt
oder
die
Erfüllung
der
ihm
kraft
Gesetzes
obliegenden
Unterhaltspflichten
gefährdet
wird
.
Englisch
BGB 529. 2 The same applies to the extent that the donee , taking into account his other duties , is not in a position to return the gift without the maintenance suitable to his station in life or the discharging of the duties of maintenance incumbent upon him by operation of law being jeopardised .