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Satz
BGB 529. 1 Der Anspruch auf Herausgabe des Geschenkes ist ausgeschlossen , wenn der Schenker seine Bedürftigkeit vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder wenn zur Zeit des Eintritts seiner Bedürftigkeit seit der Leistung des geschenkten Gegenstandes zehn Jahre verstrichen sind .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 529. 1
Der
Anspruch
auf
Herausgabe
des
Geschenkes
ist
ausgeschlossen
,
wenn
der
Schenker
seine
Bedürftigkeit
vorsätzlich
oder
durch
grobe
Fahrlässigkeit
herbeigeführt
hat
oder
wenn
zur
Zeit
des
Eintritts
seiner
Bedürftigkeit
seit
der
Leistung
des
geschenkten
Gegenstandes
zehn
Jahre
verstrichen
sind
.
Englisch
BGB 529. 1 The claim to return of the gift is excluded if the donor has caused his indigence by intent or gross negligence or if at the time of onset of his indigence ten years have passed since the donated object was provided .