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DeutschBGB 528. 1 Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist , seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die ihm seinen Verwandten , seinem Ehegatten , seinem Lebenspartner oder seinem früheren Ehegatten oder Lebenspartner gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht zu erfüllen , kann er von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern . Der Beschenkte kann die Herausgabe durch Zahlung des für den Unterhalt erforderlichen Betrags abwenden . Auf die Verpflichtung des Beschenkten findet die Vorschrift des § 760 sowie die für die Unterhaltspflicht der Verwandten geltende Vorschrift des § 1613 und im Falle des Todes des Schenkers auch die Vorschrift des § 1615 entsprechende Anwendung .
EnglischBGB 528. 1 To the extent that the donor , after fulfilment of the condition , is not in a position to maintain himself reasonably and to meet the maintenance obligation incumbent upon him by law in relation to his relatives , his spouse , his civil partner or his previous spouse or civil partner , he may demand return of the gift from the donee under the provisions on the return of unjust enrichment . The donee may avoid return by paying the amount required for maintenance . The provision of section 760 and the provision applicable to the maintenance obligation of relatives under section 1613 , and in the case of the death of the donor also the provision of section 1615 , apply to the duty of the donee with the necessary modifications .