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Satz
BGB 528. 1 Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist , seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die ihm seinen Verwandten , seinem Ehegatten , seinem Lebenspartner oder seinem früheren Ehegatten oder Lebenspartner gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht zu erfüllen , kann er von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern . Der Beschenkte kann die Herausgabe durch Zahlung des für den Unterhalt erforderlichen Betrags abwenden . Auf die Verpflichtung des Beschenkten findet die Vorschrift des § 760 sowie die für die Unterhaltspflicht der Verwandten geltende Vorschrift des § 1613 und im Falle des Todes des Schenkers auch die Vorschrift des § 1615 entsprechende Anwendung .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 528. 1
Soweit
der
Schenker
nach
der
Vollziehung
der
Schenkung
außerstande
ist
,
seinen
angemessenen
Unterhalt
zu
bestreiten
und
die
ihm
seinen
Verwandten
,
seinem
Ehegatten
,
seinem
Lebenspartner
oder
seinem
früheren
Ehegatten
oder
Lebenspartner
gegenüber
gesetzlich
obliegende
Unterhaltspflicht
zu
erfüllen
,
kann
er
von
dem
Beschenkten
die
Herausgabe
des
Geschenkes
nach
den
Vorschriften
über
die
Herausgabe
einer
ungerechtfertigten
Bereicherung
fordern
.
Der
Beschenkte
kann
die
Herausgabe
durch
Zahlung
des
für
den
Unterhalt
erforderlichen
Betrags
abwenden
.
Auf
die
Verpflichtung
des
Beschenkten
findet
die
Vorschrift
des
§ 760
sowie
die
für
die
Unterhaltspflicht
der
Verwandten
geltende
Vorschrift
des
§ 1613
und
im
Falle
des
Todes
des
Schenkers
auch
die
Vorschrift
des
§ 1615
entsprechende
Anwendung
.
Englisch
BGB 528. 1 To the extent that the donor , after fulfilment of the condition , is not in a position to maintain himself reasonably and to meet the maintenance obligation incumbent upon him by law in relation to his relatives , his spouse , his civil partner or his previous spouse or civil partner , he may demand return of the gift from the donee under the provisions on the return of unjust enrichment . The donee may avoid return by paying the amount required for maintenance . The provision of section 760 and the provision applicable to the maintenance obligation of relatives under section 1613 , and in the case of the death of the donor also the provision of section 1615 , apply to the duty of the donee with the necessary modifications .