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Satz
BGB 524. 1 Verschweigt der Schenker arglistig einen Fehler der verschenkten Sache , so ist er verpflichtet , dem Beschenkten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 524. 1
Verschweigt
der
Schenker
arglistig
einen
Fehler
der
verschenkten
Sache
,
so
ist
er
verpflichtet
,
dem
Beschenkten
den
daraus
entstehenden
Schaden
zu
ersetzen
.
Englisch
BGB 524. 1 If the donor fraudulently conceals a defect in the donated thing , he is obliged to compensate the donee for the resulting damage .