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DeutschBGB 519. 1 Der Schenker ist berechtigt , die Erfüllung eines schenkweise erteilten Versprechens zu verweigern , soweit er bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist , das Versprechen zu erfüllen , ohne dass sein angemessener Unterhalt oder die Erfüllung der ihm kraft Gesetzes obliegenden Unterhaltspflichten gefährdet wird .
EnglischBGB 519. 1 The donor is entitled to refuse to fulfil his promise given as a donation to the extent that he , taking account of his other duties , is not in a position to fulfil the promise without jeopardising his reasonable maintenance or the performance of duties of maintenance incumbent upon him by operation of law .