kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 519. 1 Der Schenker ist berechtigt , die Erfüllung eines schenkweise erteilten Versprechens zu verweigern , soweit er bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist , das Versprechen zu erfüllen , ohne dass sein angemessener Unterhalt oder die Erfüllung der ihm kraft Gesetzes obliegenden Unterhaltspflichten gefährdet wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 519. 1
Der
Schenker
ist
berechtigt
,
die
Erfüllung
eines
schenkweise
erteilten
Versprechens
zu
verweigern
,
soweit
er
bei
Berücksichtigung
seiner
sonstigen
Verpflichtungen
außerstande
ist
,
das
Versprechen
zu
erfüllen
,
ohne
dass
sein
angemessener
Unterhalt
oder
die
Erfüllung
der
ihm
kraft
Gesetzes
obliegenden
Unterhaltspflichten
gefährdet
wird
.
Englisch
BGB 519. 1 The donor is entitled to refuse to fulfil his promise given as a donation to the extent that he , taking account of his other duties , is not in a position to fulfil the promise without jeopardising his reasonable maintenance or the performance of duties of maintenance incumbent upon him by operation of law .