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Satz
BGB 518. 1 Zur Gültigkeit eines Vertrags , durch den eine Leistung schenkweise versprochen wird , ist die notarielle Beurkundung des Versprechens erforderlich . Das Gleiche gilt , wenn ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis der in den §§ 780 , 781 bezeichneten Art schenkweise erteilt wird , von dem Versprechen oder der Anerkennungserklärung .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 518. 1
Zur
Gültigkeit
eines
Vertrags
,
durch
den
eine
Leistung
schenkweise
versprochen
wird
,
ist
die
notarielle
Beurkundung
des
Versprechens
erforderlich
.
Das
Gleiche
gilt
,
wenn
ein
Schuldversprechen
oder
ein
Schuldanerkenntnis
der
in
den
§§ 780 , 781
bezeichneten
Art
schenkweise
erteilt
wird
,
von
dem
Versprechen
oder
der
Anerkennungserklärung
.
Englisch
BGB 518. 1 For a contract by which performance is promised as a donation to be valid , notarial recording of the promise is required . The same applies to a promise or a declaration of acknowledgement if the promise to fulfil an obligation or the acknowledgement of a debt is made as a donation in the manner cited in sections 780 and 781.