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Satz
BGB 511 Von den Vorschriften der §§ 491 bis 510 darf , soweit nicht ein anderes bestimmt ist , nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden . Diese Vorschriften finden auch Anwendung , wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 511
Von
den
Vorschriften
der
§§ 491
bis
510
darf
,
soweit
nicht
ein
anderes
bestimmt
ist
,
nicht
zum
Nachteil
des
Verbrauchers
abgewichen
werden
.
Diese
Vorschriften
finden
auch
Anwendung
,
wenn
sie
durch
anderweitige
Gestaltungen
umgangen
werden
.