kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 507. 1 § 494 Abs . 1 bis 3 und 6 Satz 3 ist auf Teilzahlungsgeschäfte nicht anzuwenden . Gibt der Verbraucher sein Angebot zum Vertragsabschluss im Fernabsatz auf Grund eines Verkaufsprospekts oder eines vergleichbaren elektronischen Mediums ab , aus dem der Barzahlungspreis , der Sollzinssatz , der effektive Jahreszins , ein Tilgungsplan anhand beispielhafter Gesamtbeträge sowie die zu stellenden Sicherheiten und Versicherungen ersichtlich sind , ist auch § 492 Abs . 1 nicht anzuwenden , wenn der Unternehmer dem Verbraucher den Vertragsinhalt spätestens unverzüglich nach Vertragsabschluss in Textform mitteilt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 507. 1 § 494
Abs
. 1
bis
3
und
6
Satz
3
ist
auf
Teilzahlungsgeschäfte
nicht
anzuwenden
.
Gibt
der
Verbraucher
sein
Angebot
zum
Vertragsabschluss
im
Fernabsatz
auf
Grund
eines
Verkaufsprospekts
oder
eines
vergleichbaren
elektronischen
Mediums
ab
,
aus
dem
der
Barzahlungspreis
,
der
Sollzinssatz
,
der
effektive
Jahreszins
,
ein
Tilgungsplan
anhand
beispielhafter
Gesamtbeträge
sowie
die
zu
stellenden
Sicherheiten
und
Versicherungen
ersichtlich
sind
,
ist
auch
§ 492
Abs
. 1
nicht
anzuwenden
,
wenn
der
Unternehmer
dem
Verbraucher
den
Vertragsinhalt
spätestens
unverzüglich
nach
Vertragsabschluss
in
Textform
mitteilt
.