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Satz
BGB 505. 4 Die §§ 491a bis 496 und 499 bis 502 sind auf Verbraucherdarlehensverträge , die unter den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen zustande kommen , nicht anzuwenden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 505. 4
Die
§§ 491a
bis
496
und
499
bis
502
sind
auf
Verbraucherdarlehensverträge
,
die
unter
den
in
Absatz
1
genannten
Voraussetzungen
zustande
kommen
,
nicht
anzuwenden
.