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Satz
BGB 505. 3 Verstößt der Unternehmer gegen Absatz 1 oder Absatz 2 , kann der Darlehensgeber über die Rückzahlung des Darlehens hinaus Kosten und Zinsen nicht verlangen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 505. 3
Verstößt
der
Unternehmer
gegen
Absatz
1
oder
Absatz
2 ,
kann
der
Darlehensgeber
über
die
Rückzahlung
des
Darlehens
hinaus
Kosten
und
Zinsen
nicht
verlangen
.