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Satz
BGB 505. 2 Kommt es im Fall des Absatzes 1 zu einer erheblichen Überziehung von mehr als einem Monat , unterrichtet der Darlehensgeber den Darlehensnehmer unverzüglich in Textform über die sich aus Artikel 247 § 17 Abs . 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ergebenden Einzelheiten .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 505. 2
Kommt
es
im
Fall
des
Absatzes
1
zu
einer
erheblichen
Überziehung
von
mehr
als
einem
Monat
,
unterrichtet
der
Darlehensgeber
den
Darlehensnehmer
unverzüglich
in
Textform
über
die
sich
aus
Artikel
247 § 17
Abs
. 2
des
Einführungsgesetzes
zum
Bürgerlichen
Gesetzbuche
ergebenden
Einzelheiten
.
Englisch
BGB 505. 2 The contract for delivery by instalments under subsection ( 1 ) must be in writing . Sentence 1 does not apply if the consumer is given the possibility of retrieving the terms of the contract , including the standard business terms , when he enters into the contract and of storing them in a reproducible form . The entrepreneur must provide the consumer with the contents of the contract in text form .