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Satz
BGB 505. 1 Vereinbart ein Unternehmer in einem Vertrag mit einem Verbraucher über ein laufendes Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit ein Entgelt für den Fall , dass er eine Überziehung des Kontos duldet , müssen in diesem Vertrag die Angaben nach Artikel 247 § 17 Abs . 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Textform enthalten sein und dem Verbraucher in regelmäßigen Zeitabständen in Textform mitgeteilt werden . Satz 1 gilt entsprechend , wenn ein Darlehensgeber mit einem Darlehensnehmer in einem Vertrag über ein laufendes Konto mit eingeräumter Überziehungsmöglichkeit ein Entgelt für den Fall vereinbart , dass er eine Überziehung des Kontos über die vertraglich bestimmte Höhe hinaus duldet .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 505. 1
Vereinbart
ein
Unternehmer
in
einem
Vertrag
mit
einem
Verbraucher
über
ein
laufendes
Konto
ohne
eingeräumte
Überziehungsmöglichkeit
ein
Entgelt
für
den
Fall
,
dass
er
eine
Überziehung
des
Kontos
duldet
,
müssen
in
diesem
Vertrag
die
Angaben
nach
Artikel
247 § 17
Abs
. 1
des
Einführungsgesetzes
zum
Bürgerlichen
Gesetzbuche
in
Textform
enthalten
sein
und
dem
Verbraucher
in
regelmäßigen
Zeitabständen
in
Textform
mitgeteilt
werden
.
Satz
1
gilt
entsprechend
,
wenn
ein
Darlehensgeber
mit
einem
Darlehensnehmer
in
einem
Vertrag
über
ein
laufendes
Konto
mit
eingeräumter
Überziehungsmöglichkeit
ein
Entgelt
für
den
Fall
vereinbart
,
dass
er
eine
Überziehung
des
Kontos
über
die
vertraglich
bestimmte
Höhe
hinaus
duldet
.
Englisch
BGB 505. 1 Subject to sentence 2 , in contracts with an entrepreneur in which the declaration of intent of the consumer is directed to entering into a contract which relates to the supply of more than one thing sold as belonging together by way of instalments and for which remuneration is to be paid for the totality of the things in instalments , or relates to the periodic supply of things of the same kind , or relates to the duty of recurrent acquisition or procurement of things , the consumer has a right of revocation under section 355. This does not apply to the extent specified in section 491 ( 2 ) and ( 3 ) . The net loan amount referred to in section 491 ( 2 ) no . 1 is equal to the sum of all instalments to be paid by the consumer before the earliest possible date for giving notice of termination .