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Satz
BGB 499. 1 In einem Verbraucherdarlehensvertrag ist eine Vereinbarung über ein Kündigungsrecht des Darlehensgebers unwirksam , wenn eine bestimmte Vertragslaufzeit vereinbart wurde oder die Kündigungsfrist zwei Monate unterschreitet .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 499. 1
In
einem
Verbraucherdarlehensvertrag
ist
eine
Vereinbarung
über
ein
Kündigungsrecht
des
Darlehensgebers
unwirksam
,
wenn
eine
bestimmte
Vertragslaufzeit
vereinbart
wurde
oder
die
Kündigungsfrist
zwei
Monate
unterschreitet
.
Englisch
BGB 499. 1 Subject to subsections ( 2 ) and ( 3 ) , the provisions of sections 358 , 359 , and 492 ( 1 ) to ( 3 ) and sections 494 to 498 apply with the necessary modifications to contracts by which an entrepreneur grants a consumer a nongratuitous postponement of payment of more than three months or grants him other nongratuitous financing assistance .