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Satz
BGB 496. 2 Wird eine Forderung des Darlehensgebers aus einem Darlehensvertrag an einen Dritten abgetreten oder findet in der Person des Darlehensgebers ein Wechsel statt , ist der Darlehensnehmer unverzüglich darüber sowie über die Kontaktdaten des neuen Gläubigers nach Artikel 246 § 1 Abs . 1 Nr . 1 bis 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu unterrichten . Die Unterrichtung ist bei Abtretungen entbehrlich , wenn der bisherige Darlehensgeber mit dem neuen Gläubiger vereinbart hat , dass im Verhältnis zum Darlehensnehmer weiterhin allein der bisherige Darlehensgeber auftritt . Fallen die Voraussetzungen des Satzes 2 fort , ist die Unterrichtung unverzüglich nachzuholen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 496. 2
Wird
eine
Forderung
des
Darlehensgebers
aus
einem
Darlehensvertrag
an
einen
Dritten
abgetreten
oder
findet
in
der
Person
des
Darlehensgebers
ein
Wechsel
statt
,
ist
der
Darlehensnehmer
unverzüglich
darüber
sowie
über
die
Kontaktdaten
des
neuen
Gläubigers
nach
Artikel
246 § 1
Abs
. 1
Nr
. 1
bis
3
des
Einführungsgesetzes
zum
Bürgerlichen
Gesetzbuche
zu
unterrichten
.
Die
Unterrichtung
ist
bei
Abtretungen
entbehrlich
,
wenn
der
bisherige
Darlehensgeber
mit
dem
neuen
Gläubiger
vereinbart
hat
,
dass
im
Verhältnis
zum
Darlehensnehmer
weiterhin
allein
der
bisherige
Darlehensgeber
auftritt
.
Fallen
die
Voraussetzungen
des
Satzes
2
fort
,
ist
die
Unterrichtung
unverzüglich
nachzuholen
.
Englisch
BGB 496. 2 If a claim of the lender from a loan contract is assigned to a third party , or if the identity of the lender is changed , the borrower must be notified of this without delay , as well as of the contact data of the new creditor in accordance with section 1 ( 1 ) Nos . 1 to 3 of the Civil Law Ordinance on Duties to Provide Information [ BGB-Informationspflichten-Verordnung ] . Notification shall be dispensable with assignments if the previous lender has agreed with the new creditor that only the previous lender is identified in the relationship with the borrower . If the preconditions of sentence 2 continue , notification must be subsequently carried out .