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Satz
BGB 494. 6 Fehlen im Vertrag Angaben zur Laufzeit oder zum Kündigungsrecht , ist der Darlehensnehmer jederzeit zur Kündigung berechtigt . Fehlen Angaben zu Sicherheiten , können sie nicht gefordert werden . Satz 2 gilt nicht , wenn der Nettodarlehensbetrag 75 000 Euro übersteigt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 494. 6
Fehlen
im
Vertrag
Angaben
zur
Laufzeit
oder
zum
Kündigungsrecht
,
ist
der
Darlehensnehmer
jederzeit
zur
Kündigung
berechtigt
.
Fehlen
Angaben
zu
Sicherheiten
,
können
sie
nicht
gefordert
werden
.
Satz
2
gilt
nicht
,
wenn
der
Nettodarlehensbetrag
75 000
Euro
übersteigt
.