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Satz
BGB 494. 4 Nicht angegebene Kosten werden vom Darlehensnehmer nicht geschuldet . Ist im Vertrag nicht angegeben , unter welchen Voraussetzungen Kosten oder Zinsen angepasst werden können , so entfällt die Möglichkeit , diese zum Nachteil des Darlehensnehmers anzupassen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 494. 4
Nicht
angegebene
Kosten
werden
vom
Darlehensnehmer
nicht
geschuldet
.
Ist
im
Vertrag
nicht
angegeben
,
unter
welchen
Voraussetzungen
Kosten
oder
Zinsen
angepasst
werden
können
,
so
entfällt
die
Möglichkeit
,
diese
zum
Nachteil
des
Darlehensnehmers
anzupassen
.