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Satz
BGB 494. 1 Der Verbraucherdarlehensvertrag und die auf Abschluss eines solchen Vertrags vom Verbraucher erteilte Vollmacht sind nichtig , wenn die Schriftform insgesamt nicht eingehalten ist oder wenn eine der in Artikel 247 §§ 6 und 9 bis 13 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vorgeschriebenen Angaben fehlt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 494. 1
Der
Verbraucherdarlehensvertrag
und
die
auf
Abschluss
eines
solchen
Vertrags
vom
Verbraucher
erteilte
Vollmacht
sind
nichtig
,
wenn
die
Schriftform
insgesamt
nicht
eingehalten
ist
oder
wenn
eine
der
in
Artikel
247 §§ 6
und
9
bis
13
des
Einführungsgesetzes
zum
Bürgerlichen
Gesetzbuche
vorgeschriebenen
Angaben
fehlt
.
Englisch
BGB 494. 1 The consumer loan contract and the power of attorney given by the consumer to enter into such a contract are void if written form is not complied with at all or if any of the items of information specified in section 492 ( 1 ) sentence 5 nos . 1 to 6 is lacking .