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Satz
BGB 492. 4 Die Absätze 1 und 2 gelten auch für die Vollmacht , die ein Darlehensnehmer zum Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags erteilt . Satz 1 gilt nicht für die Prozessvollmacht und eine Vollmacht , die notariell beurkundet ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 492. 4
Die
Absätze
1
und
2
gelten
auch
für
die
Vollmacht
,
die
ein
Darlehensnehmer
zum
Abschluss
eines
Verbraucherdarlehensvertrags
erteilt
.
Satz
1
gilt
nicht
für
die
Prozessvollmacht
und
eine
Vollmacht
,
die
notariell
beurkundet
ist
.
Englisch
BGB 492. 4 Subsections ( 1 ) and ( 2 ) also apply to a power of attorney granted by a borrower to enable the attorney to enter into a consumer loan contract . Sentence 1 does not apply to a power of attorney for legal proceedings and a power of attorney notarially recorded .