kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 491a. 2 Der Darlehensnehmer kann vom Darlehensgeber einen Entwurf des Verbraucherdarlehensvertrags verlangen . Dies gilt nicht , solange der Darlehensgeber zum Vertragsabschluss nicht bereit ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 491a. 2
Der
Darlehensnehmer
kann
vom
Darlehensgeber
einen
Entwurf
des
Verbraucherdarlehensvertrags
verlangen
.
Dies
gilt
nicht
,
solange
der
Darlehensgeber
zum
Vertragsabschluss
nicht
bereit
ist
.