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Satz
BGB 489. 5 Sollzinssatz ist der gebundene oder veränderliche periodische Prozentsatz , der pro Jahr auf das in Anspruch genommene Darlehen angewendet wird . Der Sollzinssatz ist gebunden , wenn für die gesamte Vertragslaufzeit ein Sollzinssatz oder mehrere Sollzinssätze vereinbart sind , die als feststehende Prozentzahl ausgedrückt werden . Ist für die gesamte Vertragslaufzeit keine Sollzinsbindung vereinbart , gilt der Sollzinssatz nur für diejenigen Zeiträume als gebunden , für die er durch eine feste Prozentzahl bestimmt ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 489. 5
Sollzinssatz
ist
der
gebundene
oder
veränderliche
periodische
Prozentsatz
,
der
pro
Jahr
auf
das
in
Anspruch
genommene
Darlehen
angewendet
wird
.
Der
Sollzinssatz
ist
gebunden
,
wenn
für
die
gesamte
Vertragslaufzeit
ein
Sollzinssatz
oder
mehrere
Sollzinssätze
vereinbart
sind
,
die
als
feststehende
Prozentzahl
ausgedrückt
werden
.
Ist
für
die
gesamte
Vertragslaufzeit
keine
Sollzinsbindung
vereinbart
,
gilt
der
Sollzinssatz
nur
für
diejenigen
Zeiträume
als
gebunden
,
für
die
er
durch
eine
feste
Prozentzahl
bestimmt
ist
.