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Satz
BGB 489. 3 Eine Kündigung des Darlehensnehmers gilt als nicht erfolgt , wenn er den geschuldeten Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 489. 3
Eine
Kündigung
des
Darlehensnehmers
gilt
als
nicht
erfolgt
,
wenn
er
den
geschuldeten
Betrag
nicht
binnen
zwei
Wochen
nach
Wirksamwerden
der
Kündigung
zurückzahlt
.
Englisch
BGB 489. 3 Termination by the borrower under subsections ( 1 ) or ( 2 ) is deemed not to have been given if the borrower does not repay the sum owed within two weeks after the notice of termination takes effect .